Allgemeine Informationen

Ablauf der Behandlung

Jede psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde, in der Patienten die Möglichkeit haben, ihr Anliegen darzustellen, offene Fragen zu klären und sich mit dem therapeutischen Vorgehen vertraut zu machen. 

In den darauffolgenden probatorischen Sitzungen erfolgt eine ausführliche diagnostische Abklärung. Dabei geht es um ein vertieftes Verständnis für die die aktuelle Situation, Beschwerden, sowie die persönliche Lebensgeschichte und Ressourcen. Diese Phase dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Entscheidung, ob und in welcher Form eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Auf dieser Grundlage werden individuelle Therapieziele festgelegt und es wird ein auf den Patienten abgestimmter Behandlungsplan entwickelt. Die anschließende therapeutische Arbeit findet in regelmäßigen Sitzungen statt. Dabei steht die Bearbeitung aktueller Themen ebenso im Mittelpunkt, wie die Förderung von Einsicht, Veränderung und persönlicher Entwicklung. 
Im Verlauf der Therapie werden Fortschritte regelmäßig reflektiert und Ziele bei Bedarf angepasst. Die Abschlussphase dient der Sicherung der erreichten Veränderungen und der Entwicklung von Strategien, um diese langfristig in den Alltag zu integrieren. 

Honorar und Abrechnung

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Ausfallregelung

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine exklusiv reserviert werden. Bei Absagen, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von Beihilfestellen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Umfang und Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen hängen vom jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag des Patienten ab.
Vor Behandlungsbeginn ist daher eine Kontaktaufnahme zur eigenen Krankenkasse erforderlich, um sich über eine entsprechende Kostenübernahme zu informieren.
Unabhängig von der späteren Erstattung erfolgt die Abrechnung der Sitzungen direkt über den Patienten, auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungen können anschließend bei der privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe zur Erstattung eingereicht werden. 



Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

(Kostenerstattungsverfahren)


In einer Privatpraxis ist eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Voraussetzung dafür ist, dass zeitnah kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist. 
Ein frühzeitiges in Kontakttreten mit der eigenen Krankenkasse ist hilfreich, um sich über die erforderlichen Schritte und Anträge zu erkundigen. 

Weitere Informationen finden Sie unter:
therapie.de – Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie

Kostenübernahme durch Heilfürsorge

 

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Polizei, Bundeswehr oder Feuerwehr) können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung über die Heilfürsorge übernommen werden. Die Voraussetzungen und der Umfang der Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Heilfürsorgebestimmungen.
Die Abrechnung erfolgt zunächst über den Patienten persönlich, gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungen können anschließend bei der zuständigen Heilfürsorgestelle eingereicht werden. 


Psychotherapie für Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. 
In diesem Fall bleibt die Behandlung diskret, da keine Meldung an die Krankenkasse erfolgt, und der organisatorische Aufwand ist gering, sodass zeitnah begonnen werden kann. 
In akuten Belastungs- oder Krisensituationen sind auch einzelne Selbstzahler-Krisensitzungen möglich. Umfang, Dauer und Frequenz der Sitzungen werden individuell vereinbart. 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)


Beratung und Coaching

Die eingesetzten Methoden im Bereich Beratung und Coaching basieren auf denselben wissenschaftlich fundierten Ansätzen wie in der Psychotherapie, weshalb Beratung, Coaching und therapeutische Sitzungen zu denselben Konditionen abgerechnet werden.
Das Honorar für Beratung und Coaching erfolgt außerhalb der Versorgung durch die Krankenkassen und entspricht dem der verhaltenstherapeutischen Einzeltherapie, da die therapeutische Arbeitsweise, der zeitliche Aufwand sowie die eingesetzten Methoden identisch sind.
Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).